Psychotherapie

Privat Versicherte

Für Patientinnen und Patienten mit einer privaten Krankenversicherung ist es hilfreich, sich vor der Vereinbarung eines Erstgesprächs mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und mit dieser die Kostenübernahme vorab zu klären. Das betrifft die Stundenanzahl, die von der Krankenkasse übernommen wird im Rahmen der Versicherungsleistungen sowie die Kostenübernahme der einzelnen Stunden. Gerne bin ich Ihnen auch behilflich bei der Klärung der Fragen gegenüber Ihrer Krankenversicherung.

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist der Weg in die ambulante Psychotherapie meist mit langen Wartezeiten verbunden. Ich biete in meiner Praxis das Kostenerstattungsverfahren nach SGB V, §13 an. Dies ist die gesetzliche Grundlage, dass jeder Mensch, der eine Krankenversorgung benötigt, diese auch erhält. Sofern die gesetzlichen Krankenversorgungssysteme dies nicht in einem kurzen Zeitraum gewährleisten können, haben auch gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine Wahlleistungsversorgung in Privatpraxen. Sie haben also rechtlich gesichert das Anrecht auf eine Wahlleistung, außerhalb der kassenärztlichen Versorgung, wenn diese Ihnen nicht zeitnah Hilfe zusichern kann und eine adäquate Behandlungsform anbietet. Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist dann verpflichtet, die Kosten für die Behandlung zu tragen. Dies nennt sich dann Behandlung im Kostenerstattungsverfahren. Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Erstgespräch über den Ablauf, um eine ambulante Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren zu erhalten.

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten für Ihre ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, biete ich Ihnen gerne an, ein Erstgespräch zu vereinbaren. Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie belaufen sich gegenwärtig (orientiert an den Sätzen der Kassenärztlichen Vereinigung 2024 EBM) auf 56,33 EURO je angefangene 25 min. für eine Sprechstunde. Die regulären Psychotherapiesätze für Selbstzahler berechne ich auch angelehnt an den EBM-Satz der Kassenärztlichen Vereinigung in Höhe von 112 EURO.